Mahnwesen / Vollstreckungsrecht
Sie sind Gläubiger.
Sie sind Schuldner.
Ich berate und vertrete Sie
- beim außergerichtlichen Forderungseinzug,
- im Mahnverfahren,
- zu Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, z. B.
der Mobiliarvollstreckung,
des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und/oder
der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung,
- bei der Vollstreckungsabwehr.