Kosten
Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit richten sich grundsätzlich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach bemisst
sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert
und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann für
Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für die
beabsichtigte anwaltliche Tätigkeit eingeholt werden.
Im Einzelfall und unter Beachtung der standesrechtlichen Regelungen
ist es auch möglich, mit mir vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
Wenn Sie die Anwaltskosten nicht aufbringen können, besteht die
Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung in Form
der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.